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   OLG Brandenburg, 20.11.1996 - 1 U 13/96   

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OLG Brandenburg, 20.11.1996 - 1 U 13/96 (https://dejure.org/1996,7987)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.1996 - 1 U 13/96 (https://dejure.org/1996,7987)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 1996 - 1 U 13/96 (https://dejure.org/1996,7987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 2 § 463
    Voraussetzungen für Gewährleistungsansprüche beim Gebrauchtwagenkauf

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 28 U 79/03

    Schadensersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit eines Kaufobjekts bzw. wegen

    Werden für eine Kaufentscheidung wesentlichen Angaben zum Zustand eines Fahrzeuges wie etwa seine Unfallfreiheit in Zeitungsanzeigen, Verkaufsschildern oder den Vertrag aufgenommen, stellen sie nach herrschender, auf eine schon sehr frühe Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in NJW 1975, 1693) aufbauender Ansicht (vgl. KG NJW-RR 1996, 173; OLG Köln NJW-RR 1990, 758 f.; Senat in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172 f.; OLG Köln in OLGR 1992, 289; in OLGR 1997, 108 f.; LG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1065; OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 505) grundsätzlich eine Zusicherung dar, falls nicht durch eine besondere Fassung klargestellt ist, dass nur fremdes Wissen weitergegeben wird oder eine reine Bezeichnung des Kaufgegenstandes erfolgen soll (vgl. insoweit OLG München NJW-RR 1986, 1181 ff.).

    Solche zur Anbahnung der Verhandlungen in Zeitungsanzeigen oder auf einem Verkaufsschild erfolgten Angaben über zusicherungsfähige Eigenschaften wirken nach der wohl h.M. und der ständigen Rechtsprechung des Senates ohne eine besondere Einbeziehung in den Vertragstext in den Abschluss des Kaufvertrages fort, wenn sie nicht im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausdrücklich, klar und eindeutig widerrufen werden (vgl. Urteil des Senates in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172; OLG Köln, OLGR 1992, 289; OLG Köln, OLGR 1997, 108 [109]); OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; Reinking/Eggert, "Der Autokauf", 7.Aufl., Rdn.1835 ).

  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 34 C 79/15

    Übernahme Gartenlaube - Gewährleistungsansprüche

    Zwar ist eine Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie von der bloßen Beschaffenheitsangabe zur Kaufsache zu unterschieden und erfordert eine bindende Gewährübernahme in dem Sinne, dass die Verkäuferin/Beklagte dem Käufer/Kläger zu erkennen gibt, dass sie für den Bestand der Beschaffenheit und die Folgen ihres Fehlens einstehen will bzw. dass der Käufer dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so verstehen durfte und musste ( BGH , Urteil vom 29.11.2006, Az.: VIII ZR 92/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 1346 ff.; OLG Brandenburg , Urteil vom 17.04.2008, Az.: 5 U 70/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr.: 08125 = "juris"; OLG Brandenburg , NJW-RR 1997, Seiten 428 f.; LG Kiel , Urteil vom 15.07.2008, Az.: 12 O 25/08, u.a. in: NZV 2008, Seiten 628 ff. ).
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